16.05.08: Presse & Medien:
Blamage für Ökotest
Quelle: securvital.de
Das kritische
Verbrauchermagazin hat eine ganze Serie von Gerichtsprozessen verloren.
Ökotest hat sich einen Ruf als
kritisches Verbrauchermagazin erworben. Viele Leserinnen und Leser vertrauen
den Tests. Oft und gern (und häufig auch tatsächlich zu Recht) prangert das
Heft unter Leitung des altgedienten Journalisten Jürgen Stellpflug Fehler und
Täuschungsmanöver von Firmen an, deren Produkte nicht halten, was sie
versprechen.
Was aber passiert, wenn Ökotest
selbst Fehler macht und dafür kritisiert wird? Bei seriösen Publikationen darf
man erwarten, dass sie sich um Aufklärung bemühen, eigene Fehler berichtigen
und ihre Leser nachträglich korrekt informieren.
Ökotest allerdings hat einen
eigenen Stil entwickelt, der an das Märchen von Rumpelstilzchen erinnert. Das
Magazin teilt gern kräftige Kritik aus, reagiert aber höchst allergisch, wenn
es selbst kritisiert wird. Wer Fehler in den Ökotest-Heften aufdeckt oder
mangelnde journalistische Sorgfalt bei Ökotest rügt, muss damit rechnen,
unverzüglich vor Gericht gezerrt zu werden.
Die SECURVITA hat sich davon
nicht einschüchtern lassen. Da in den jüngsten Jahren auffallend häufig festzustellen
war, dass Ökotest gerade bei komplexeren Artikeln über Gesundheitsfragen und
Krankenversicherung unzuverlässig ist, haben wir diese Themen genauer unter die
Lupe genommen. Der Eindruck ist erschreckend: Mangelnder Sachverstand und
fehlerhafte Recherche bei Ökotest führen nicht selten zu falschen
Testergebnissen.
Die Reaktion darauf war
Ökotest-spezifisch. Als SECURVITA einige Fehler öffentlich benannte, hagelte es
Abmahnungen, Unterlassungsaufforderungen und Verbotsanträge. Doch die
Ökotest-Anwälte mussten erkennen, dass berechtigte Kritik nicht einfach mit
Zensur und Verboten aus der Welt zu schaffen ist. Bei einer ganzen Serie von
Prozessen hat Ökotest in den jüngsten Monaten eine Niederlage nach der anderen
erlitten. Die einzelnen Fälle sind aufschlussreich:
Fall 1: Ökotest und Novartis
SECURVITAL berichtete im Artikel „Nebenwirkungen“ darüber, wie
Ökotest und der Pharma-Hersteller Novartis mit der Öffentlichkeit umgehen.
Ökotest verlangte erfolglos eine Gegendarstellung, danach eine veränderte
Gegendarstellung. Außerdem klagte Ökotest auch auf eine Gegendarstellung im
Internet. Nach langem Hin und Her vor der Pressekammer in Frankfurt und dann in
Hamburg machte Ökotest einen Rückzieher. Die Kosten des Verfahrens trägt
Ökotest.
Fall 2: Ökotest und
Krebsverdacht
SECURVITA deckte auf, dass im Ökotest-Jahrbuch für Kleinkinder
Neurodermitiscremes empfohlen wurden, die unter Krebsverdacht stehen und
teilweise für Kinder gar nicht oder für Kleinkinder unter zwei Jahren nicht
zugelassen sind. Trotz Fehlereingeständnis weigerte sich Ökotest, eine
Korrektur zu veröffentlichen. Vielmehr beantragte Ökotest ein Verbot vor
Gericht. Es wurde zunächst abgelehnt, dann vorübergehend doch erlassen.
Schließlich aber scheiterte Ökotest im Hauptsacheverfahren vor dem Frankfurter
Landgericht: Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig. Ökotest legte
Beschwerde ein.
Fall 3: Ökotest und die Werbung
Bis vor das Oberlandesgericht Frankfurt ging das Verfahren, mit
dem Ökotest Passagen aus der SECURVITAL 4-2006 verbieten wollte. Unter anderem
ging es darum, dass auf der Website von Ökotest unmittelbar neben einem Bericht
mit positiver Bewertung eines Novartis-Produkts eine passende Anzeige von
Novartis auftauchte. Die Kritik daran empfand Ökotest als ehrenrührig und wollte
den Passus verbieten. Die Richter am OLG Frankfurt lehnten im Januar 2008 ein
Verbot ab. In der mündlichen Verhandlung belehrten die Richter Ökotest über die
Bedeutung der Pressefreiheit. Ein Magazin, das Kritik austeilt, müsse auch
Kritik akzeptieren. Die Kosten des Verfahrens trägt Ökotest.
Fall 4: Ökotest und Olivenöl
Dass SECURVITAL einen Olivenöl-Test von Ökotest kritisch unter
die Lupe nahm und ihn als „mangelhaft“ einstufte, missfiel offenbar. Ökotest
beantragte ein Verbot des gesamten SECURVITAL-Artikels und scheiterte damit
wiederum vor dem OLG Frankfurt. Auf Druck des Gerichtes zog Ökotest im Februar
2008 den Verbotsantrag zurück und übernahm alle Kosten des Verfahrens.
Glaubwürdigkeit in Gefahr
Wie blamabel diese ununterbrochene Serie von Niederlagen für
Ökotest sein dürfte, ist nur ein Aspekt. Die Entscheidungen sind erfreulich für
SECURVITA und für die Pressefreiheit und sollten für Ökotest eine Lehre sein,
künftig zuverlässiger zu recherchieren und weniger Fehler zu machen – auch im
Interesse der eigenen Glaubwürdigkeit.
Diese ist massiv gefährdet,
wenn Ökotest weiterhin Berichte publiziert, denen es an journalistischer
Sorgfalt und fachlicher Kompetenz mangelt. Genau das ist aber zu befürchten.
Denn zum eigenwilligen Stil von Ökotest gegenüber Kritikern gehört es, sie mit
Häme und Unterstellungen zu attackieren.
Es ist bezeichnend, dass der
Ökotest-Geschäftsführer Stellpflug im jüngst erschienenen Buch von Hannes
Koch („Soziale Kapitalisten“) als „Machtmensch“ porträtiert wird, der mit dem
Kopf durch die Wand will und immer wieder Kleinkriege anzettelt gegen frühere
Weggefährten. Diese Erfahrung hat SECURVITA auch schon gemacht, als wir die
ehemals enge Zusammenarbeit mit Ökotest aufkündigten (in den Anfangsjahren
wurde die Zeitschrift SECURVITAL gemeinsam mit Ökotest produziert).
Bleibt noch die Frage, ob die
Leserinnen und Leser des Ökotest-Magazins über die gerichtlichen Niederlagen
von Ökotest sauber informiert werden. Klare Antwort: Nein. Nicht eine einzige
Zeile dazu war bis heute im Ökotest-Magazin zu finden. Die eigenen Leserinnen
und Leser lässt Ökotest im Dunkeln.
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Ökotest-Selbstdarstellung: „Von den über 100 Prozessen um Testergebnisse
hat ÖKO-TEST nur einen - im Jahr 1988 - endgültig verloren.“
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Als Dokumentation zu diesem
Thema finden Sie hier den erwähnten Artikel in der SECURVITAL (Ausgabe 4-2006)
sowie Informationen über die Krebsgefahr der Neurodermitis-Cremes (SECURVITAL
2-2006).
Der Deutsche Presserat hat
Ökotest wegen schwerer Verletzung der journalistischen
Sorgfaltspflicht eine öffentliche Rüge erteilt.